Die rechtswidrige Nutzung von Tauschbörsen hat dazu geführt, dass zahlreiche Rechteinhaber bereits seit Jahren hiergegen…
Wie gehabt: (keine) Telefonische Erreichbarkeit bei unterdrückter Rufnummer
Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in unserer Kanzlei hinzuweisen. Allein am heutigen Vormittag sind innerhalb von rund zwei Stunden etwas mehr als 20 Anrufe mit unterdrückter Rufnummer von unserem Telefonsystem blockiert worden. Es scheint also wieder einmal an der Zeit für folgende Erklärung zu sein:
Aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.
Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Um nicht Gefahr zu laufen, dass wir jemand anderem als dem Mandanten selbst Informationen aus dem Mandatsverhältnis zukommen lassen, ist es für uns wichtig zu wissen, mit wem wir telefonieren. Verstöße können massive berufsrechtliche und auch strafrechtliche Folgen für uns haben.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen – gleich ob im Rahmen eines Erstkontakts oder während des laufenden Mandatsverhältnisses – dann ist das nur ohne Unterdrücken der Rufnummer möglich.