Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Zustandekommen von Verträgen bei eBay
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In der Regel kommt über die Auktionsplattform eBay zwischen den Mitgliedern ein Kaufvertrag zustande, wenn eine Ware erworben wurde. Möglich ist auch der Abschluss eines Werk- oder Dienstvertrages, wenn bestimmte Leistungen angeboten werden. Die Verträge sind vollumfänglich wirksam. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen nach den §§ 145 ff. BGB. Der Vertrag wird bei Auktionsende zwischen Höchstbietendem und Anbieter geschlossen. Das Einstellen der Auktion stellt bereits ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Es handelt sich nicht lediglich um eine sog. invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Angebotsabgabe), da der Anbieter nicht Gefahr läuft, sich gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern zu binden.